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Fühlinger See PDF Drucken

Lage:
Über die A1 bis zur Abfahrt Fühlingen. Nach Norden auf die Autostraße in Richtung Fühlingen. Diese gleich über die erste Ausfahrt (nach ca. 500m) verlassen. Diese Abfahrt ist etwas versteckt und leicht zu übersehen. Nach rechts in Richtung Regattabahn. Nach wenigen 100m rechts ab unter der Brücke durch. Nach 800m rechts ab über die Brücke auf die Insel, dann geradeaus bis zum Ende des Parkplatzes. Möglichst nah an der Schranke parken (Parkplatz P 1, alternativ P 2). Zum Tauchplatz geht es rechts vorbei an dem großen Gebäude.

Tiefe:
13 - 18 m

Temperatur:

Sichtweiten:
stark wechseln, bis 12 m meist sehr gut, darunter meist sehr schlecht
Über Wasser: Der Fühlinger See liegt im Norden Kölns unmittelbar an der Autobahn A1. Mehrere Kiesgruben wurden dort zu einem Naherholungsgebiet ausgebaut.
Unter Wasser: Der See ist erstaunlich gut erforscht. Zurückzuführen ist das unter anderem auf die Uni Köln. Ein Sonderforschungsbereich 419 beschäftigte sich mit den 'Umweltproblemen eines industriellen Ballungsraumes'. Die Ergebnisse wurden im Jahr 2001 zusammengefasst. Aktiv ist noch die ehemlige 'Ökogruppe der Kölner Tauchvereine', die sich umbenannt hat zum Verband für aquatische Systemanalysen e.V. (VASA).

Info:
Der Tauchplatz befindet sich hinter dem großen Gebäude hinter der Schranke, an der Schranke ist eine grüne Infotafel.

Eintritt:
Das ist in Köln etwas widersprüchlicher, komplizierter und irgendwie hat man den Eindruck, Auswärtige sind nicht wirklich willkommen.

Preise:
Jahreskarte 76,70
Tageskarte 6,40
Zuzüglich Parkgebühren von 2,50 am Wochenende.

Die Genehmigungen sind am See erhältlich (im DLRG-Haus).
Info-Tel. der Stadt: 0221 -7093029

Voraussetzung:
Die Ausgabe der Tages-Erlaubnisse erfolgt unter Vorlage eines Tauchbrevets, sowie des Nachweises einer Versicherung, die Bergungskosten übernimmt (z.B. VDST-Mitgliedsausweis).

Achtung:
Die Tauchgenehmigung wird überprüft. Tauchen ohne Erlaubnis wird als Ordnungswidrigkeit geahnt. Es ist ständig Wachpersonal vor Ort. Gewerblicher Tauchsportunterricht ist untersagt.

Gebührenstreit: Die Gebührenpraxis der Stadt Köln war wiederholt Gegenstand von Gerichtsverfahren. Im Jahr 2002 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster die Satzung, in der die Tauchgebühren geregelt werden, für rechtswidrig erklärt.
Mehr hierzu unter http://www.getoese.de/tauchen/seen/fuehlinger-gebuehren.htm

Service:
Der Fühlinger See ist ein Naherholungsgebiet und gesegnet mit Biergärten, die Erfrischungen und Imbiss verkaufen.
Weitere Infos: In den Diskussionsforen von Taucher.net ist der Fühlinger See ein Dauerthema.

Weitere Informationen unter http://www.getoese.de/tauchen/seen/fuehlinger.htm